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    Häufige Fragen und Antworten

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    Was ist notwendig, um ein rechtskräftiges Gutachten von einem Schaden zu erstellen?

    Grundsätzlich muss ein Gutachter keine Nachweise über seine Qualifikationen vorlegen, um ein Gutachten zu erstellen. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass Sie einen Sachverständigen beauftragen, der eine Fachprüfung abgelegt hat und von seriösen Stellen zertifiziert ist, wenn Sie ein objektives und unabhängiges Gutachten benötigen. So hat das Gutachten im Zweifel aber auch vor Gericht Bestand und wird von Versicherungen anerkannt.

    Als staatlich anerkannter Sachverständiger erstellen wir für Sie objektive und unabhängige Gutachten, damit Sie glaubhaft Ihren Schaden nachweisen können.

    Wieso ist es wichtig, dass ich einen unabhängigen Gutachter beauftrage?

    Ein unabhängiger Gutachter handelt nicht im Auftrag der Versicherung. Bietet Ihnen die Versicherung an einen Gutachter zu stellen, so besteht ein Interesse der Versicherung, dass die Kosten für Sie möglichst gering gehalten werden. Ein unabhängiger Gutachter fertigt möglicherweise ein realistischeres Gutachten an. Wir empfehlen Ihnen daher in jedem Fall einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen. In der Regel werden die Gutachterkosten auch von der Versicherung gezahlt.

    Wie ist der genaue Ablauf des KFZ-Gutachter Worms Rundum-Service?

    Nachdem Sie uns kontaktiert und einen Termin für das Gutachten gebucht haben werden wir für ein Erstgespräch kontaktieren, in dem wir erste Informationen zum Unfallhergang abfragen. Darauf folgt die Begutachtung Ihres Fahrzeugs durch unseren Sachverständigen – direkt bei Ihnen vor Ort oder in unserem Prüfcenter. In unserem Prüfcenter haben wir die Möglichkeit, durch eine Hebebühne auch mögliche versteckte Schäden auf der Unterseite Ihres Fahrzeugs aufzunehmen. In der Regel leiten wir das erstellte Gutachten an einen Anwalt Ihrer Wahl weiter, der die Schadensabwicklung und die Auszahlung mit Ihnen und der Haftpflichtversicherung koordiniert, bis Sie Ihr Geld von der Versicherung erhalten haben.

    Was muss ich tun, damit ich nach einem Unfall von der Versicherung angemessen entschädigt werde?

    Unsere Empfehlung im Falle eines Unfalls: Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen bei der gesamten Abwicklung Ihres Schadenfalls. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Verkehrsrecht zu beauftragen. Wir arbeiten mit vielen regionalen Anwälten zusammen und wickeln Ihren Fall mit einem Anwalt Ihrer Wahl ab. Die Kosten für den Anwalt müssen in diesem Fall von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners getragen werden.

    Als unabhängige Sachverständige begutachten wir Ihr Fahrzeug, um den Wert des entstandenen Schadens korrekt festzustellen. Wir empfehlen Ihnen immer einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen und keine Vorschläge der gegnerischen Versicherung anzunehmen. Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die Kosten für das Gutachten ebenfalls die Haftpflichtversicherung des Gegners.

    Welche Kosten fallen bei einem Gutachten für mich an?

    Die Kosten für ein KFZ-Gutachten zahlt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Das gilt auch für einen unabhängigen Gutachter wie uns, den Sie als Unfallgeschädigter hinzuziehen. Auch dann trägt die Haftpflichtversicherung in der Regel die Kosten.

    In bestimmten Fällen, etwa bei Vorliegen einer Teilschuld, können die Kosten für das Gutachten auch auf alle beteiligten Parteien verteilt werden. Auch bei einfachen Verkehrsunfällen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht zu empfehlen. Auch die Anwaltskosten müssen von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen werden.

    Kontaktieren Sie uns gerne, damit wir Sie fallspezifisch und individuell beraten können. Wir arbeiten mit vielen regionalen Anwälten zusammen, um die optimale Lösung für Ihren Schadensfall zu finden.

    Sachverständigenbüro Seslikaya
    Klosterstraße 45
    67547 Worms

    Tel: 06241 93 47 861
    Mobil: 0157 37 616161
    Fax: 06241 95 861
    Mail: info@kfz-gutachter-worms.de

    Öffnungszeiten:

    Montag-Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr
    Samstag: 09:00 – 16:00 Uhr
    Sonntag geschlossen